Schlichtungsgesuch beim Friedensrichterkreis Schönenwerd/Eppenberg-Wöschnau

Adresse:

Friedensrichterkreis Schönenwerd/Eppenberg-Wöschnau
Schulstrasse 2
5012 Schönenwerd

Kontakt:

Telefon: 076 536 20 44
Email: thomas.fuerst@gmail.com

Zuständig für:

  • 5014 Gretzenbach
  • 5012 Wöschnau
  • 5012 Schönenwerd
  • 5012 Eppenberg

Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichterkreis Schönenwerd/Eppenberg-Wöschnau

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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichterkreis Schönenwerd/Eppenberg-Wöschnau einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Mümliswil (4717 Mümliswil) , Friedensrichteramt Holderbank (4718 Holderbank SO) , Friedensrichteramt Kreis XVI (4800 Zofingen) , Friedensrichteramt Kreis XV (4852 Rothrist) , Friedensrichteramt Kreis I (5001 Aarau 1 Fächer) , Friedensrichteramt Niedergösgen (5013 Niedergösgen) , Friedensrichteramt Gretzenbach (5014 Gretzenbach) , Friedensrichteramt Erlinsbach (5015 Erlinsbach SO) , Friedensrichteramt Kreis II (5036 Oberentfelden) oder Friedensrichterkreis VIII (Bezirk Brugg) (5201 Brugg AG).

Zuständiges Amt finden

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Beispielstrasse 12, PLZ oder Ort

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