Gemeinderichter Obergoms
Adresse:
Gemeinderichter Obergoms
Unterfeldweg 3
3985 Münster VS
Kontakt:
Telefon: 027 973 26 11
Email: richteramt@obergoms.ch
Zuständig für:
- 3999 Oberwald
- 3988 Ulrichen
- 3988 Obergesteln
- 3864 Guttannen
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Gemeinderichter Obergoms
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