Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Aeschi

Adresse:

Friedensrichteramt Aeschi

4556 Aeschi SO

Kontakt:

Zuständig für:

  • 4556 Steinhof SO
  • 4556 Burgäschi
  • 4556 Aeschi SO

Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Aeschi

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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Aeschi einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Deitingen (4543 Deitingen) , Friedensrichteramt Derendingen (4552 Derendingen) , Friedensrichteramt Subingen (4553 Subingen) , Friedensrichteramt Hüniken (4554 Hüniken) , Friedensrichteramt Etziken (4554 Etziken) , Friedensrichteramt Horriwil (4557 Horriwil) , Friedensrichteramt Drei Höfe (4558 Hersiwil) , Friedensrichteramt Biberist (4562 Biberist) , Friedensrichteramt Gerlafingen (4563 Gerlafingen) oder Friedensrichteramt Obergerlafingen (4564 Obergerlafingen).

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