Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Horriwil

Adresse:

Friedensrichteramt Horriwil

4557 Horriwil

Kontakt:

Zuständig für:

  • 4557 Horriwil

Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Horriwil

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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Horriwil einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Subingen (4553 Subingen) , Friedensrichteramt Hüniken (4554 Hüniken) , Friedensrichteramt Etziken (4554 Etziken) , Friedensrichteramt Aeschi (4556 Aeschi SO) , Friedensrichteramt Bolken (4556 Bolken) , Friedensrichteramt Drei Höfe (4558 Hersiwil) , Friedensrichteramt Biberist (4562 Biberist) , Friedensrichteramt Gerlafingen (4563 Gerlafingen) , Friedensrichteramt Obergerlafingen (4564 Obergerlafingen) oder Friedensrichteramt Recherswil (4565 Recherswil).

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