Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Recherswil

Adresse:

Friedensrichteramt Recherswil

4565 Recherswil

Kontakt:

Zuständig für:

  • 4565 Recherswil

Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Recherswil

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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Recherswil einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Horriwil (4557 Horriwil) , Friedensrichteramt Drei Höfe (4558 Hersiwil) , Friedensrichteramt Biberist (4562 Biberist) , Friedensrichteramt Gerlafingen (4563 Gerlafingen) , Friedensrichteramt Obergerlafingen (4564 Obergerlafingen) , Friedensrichteramt Kriegstetten (4566 Kriegstetten) , Friedensrichteramt Oekingen (4566 Oekingen) , Friedensrichteramt Halten (4566 Halten) , Friedensrichteramt Lüterkofen (4571 Lüterkofen) oder Friedensrichteramt Lohn-Ammannsegg (4573 Lohn-Ammannsegg).

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