Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Drei Höfe

Adresse:

Friedensrichteramt Drei Höfe

4558 Hersiwil

Kontakt:

Zuständig für:

  • 4558 Winistorf
  • 4558 Hersiwil
  • 4558 Heinrichswil

Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Drei Höfe

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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Drei Höfe einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Hüniken (4554 Hüniken) , Friedensrichteramt Etziken (4554 Etziken) , Friedensrichteramt Aeschi (4556 Aeschi SO) , Friedensrichteramt Bolken (4556 Bolken) , Friedensrichteramt Horriwil (4557 Horriwil) , Friedensrichteramt Biberist (4562 Biberist) , Friedensrichteramt Gerlafingen (4563 Gerlafingen) , Friedensrichteramt Obergerlafingen (4564 Obergerlafingen) , Friedensrichteramt Recherswil (4565 Recherswil) oder Friedensrichteramt Kriegstetten (4566 Kriegstetten).

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