Friedensrichteramt Birmensdorf
Adresse:
Friedensrichteramt Birmensdorf
Stallikonerstrasse 9
8903 Birmensdorf ZH
Kontakt:
Telefon: 044 739 12 17
Email: edith.schleifer@birmensdorf.zh.ch
Zuständig für:
- 8903 Birmensdorf ZH
- 8902 Urdorf
- 8142 Uitikon Waldegg
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Birmensdorf
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