Schlichtungsgesuch beim Vermittleramt Gemeinde Reichenburg

Adresse:

Vermittleramt Gemeinde Reichenburg
Merikenstrasse 8
8864 Reichenburg

Kontakt:

Telefon: 055 464 17 83

Zuständig für:

  • 8864 Reichenburg

Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Vermittleramt Gemeinde Reichenburg

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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Vermittleramt Gemeinde Reichenburg einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Vermittleramt Gemeinde Lachen (8853 Lachen SZ) , Vermittleramt Gemeinde Innerthal (8855 Wangen SZ) , Vermittleramt Gemeinde Wangen (8855 Wangen SZ) , Vermittleramt Gemeinde Vorderthal (8857 Vorderthal) , Vermittleramt Gemeinde Schübelbach (8862 Schübelbach) , Vermittlungsamt Sarganserland (8890 Flums) , Friedensrichteramt Urdorf (8902 Urdorf) , Friedensrichteramt Birmensdorf (8903 Birmensdorf ZH) , Friedensrichteramt Aesch (8903 Birmensdorf ZH) oder Friedensrichteramt Bonstetten (8906 Bonstetten).

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