Friedensrichteramt Langnau am Albis
Adresse:
Friedensrichteramt Langnau am Albis
Neue Dorfstrasse 14
8135 Langnau am Albis
Kontakt:
Email: friedensrichteramt@langnau.zh.ch
Zuständig für:
- 8135 Langnau am Albis
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
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