Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Rümlang

Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Rümlang, Rümlang

Adresse:

Friedensrichteramt Rümlang
Oberdorfstrasse 2b
Postfach 49
8153 Rümlang

Kontakt:

Telefon: 044 817 32 52
Email: 8153@friedensrichter.ch

Zuständig für:

  • 8153 Rümlang
  • 8152 Glattbrugg
  • 8052 Zürich

Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Rümlang

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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Rümlang einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Adliswil (8134 Adliswil) , Friedensrichteramt Langnau am Albis (8135 Langnau am Albis) , Friedensrichteramt Uitikon (8142 Uitikon Waldegg) , Friedensrichteramt Stallikon (8143 Stallikon) , Friedensrichteramt Opfikon-Glattbrugg (8152 Glattbrugg) , Friedensrichteramt Oberglatt (8154 Oberglatt ZH) , Friedensrichteramt Niederhasli (8156 Oberhasli) , Friedensrichteramt Dielsdorf (8157 Dielsdorf) , Friedensrichteramt Regensberg (8158 Regensberg) oder Friedensrichteramt Steinmaur (8162 Steinmaur).

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