Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Steinmaur

Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Steinmaur, Steinmaur

Adresse:

Friedensrichteramt Steinmaur
Gotthardstrasse 3
8162 Steinmaur

Kontakt:

Telefon: 044 853 33 36

Zuständig für:

  • 8162 Sünikon
  • 8162 Steinmaur
  • 8155 Niederhasli

Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Steinmaur

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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Steinmaur einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Rümlang (8153 Rümlang) , Friedensrichteramt Oberglatt (8154 Oberglatt ZH) , Friedensrichteramt Niederhasli (8156 Oberhasli) , Friedensrichteramt Dielsdorf (8157 Dielsdorf) , Friedensrichteramt Regensberg (8158 Regensberg) , Friedensrichteramt Bachs (8164 Bachs) , Friedensrichteramt Schleinikon (8165 Schöfflisdorf) , Friedensrichteramt Schöfflisdorf (8165 Schöfflisdorf) , Friedensrichteramt Oberweningen (8165 Oberweningen) oder Friedensrichteramt Niederweningen (8166 Niederweningen).

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