Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Schleinikon

Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Schleinikon, Schöfflisdorf

Adresse:

Friedensrichteramt Schleinikon
Im Usserdorf 3
8165 Schöfflisdorf

Kontakt:

Fax: 044 856 02 65
Email: friedensrichter@schoefflisdorf.zh.ch

Zuständig für:

  • 8165 Schleinikon

Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Schleinikon

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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Schleinikon einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Niederhasli (8156 Oberhasli) , Friedensrichteramt Dielsdorf (8157 Dielsdorf) , Friedensrichteramt Regensberg (8158 Regensberg) , Friedensrichteramt Steinmaur (8162 Steinmaur) , Friedensrichteramt Bachs (8164 Bachs) , Friedensrichteramt Niederweningen (8166 Niederweningen) , Friedensrichteramt Niederglatt (8172 Niederglatt ZH) , Friedensrichteramt Neerach (8173 Neerach) , Friedensrichteramt Stadel (8174 Stadel b. Niederglatt) oder Friedensrichteramt Bülach (8180 Bülach).

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