Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Bülach

Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Bülach, Bülach

Adresse:

Friedensrichteramt Bülach
Allmendstrasse 6
8180 Bülach

Kontakt:

Telefon: 044 863 11 77
Fax: 044 863 11 78
Email: rolf.anliker@buelach.ch

Zuständig für:

  • 8192 Glattfelden
  • 8180 Bülach

Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Bülach

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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Bülach einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Schleinikon (8165 Schöfflisdorf) , Friedensrichteramt Niederweningen (8166 Niederweningen) , Friedensrichteramt Niederglatt (8172 Niederglatt ZH) , Friedensrichteramt Neerach (8173 Neerach) , Friedensrichteramt Stadel (8174 Stadel b. Niederglatt) , Friedensrichteramt Hochfelden (8182 Hochfelden) , Friedensrichteramt Bachenbülach (8184 Bachenbülach) , Friedensrichteramt Winkel (8185 Winkel) , Friedensrichteramt Weiach (8187 Weiach) oder Friedensrichteramt Glattfelden (8192 Glattfelden).

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