Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Stadel

Adresse:

Friedensrichteramt Stadel
Zürcherstrasse 15
8174 Stadel b. Niederglatt

Kontakt:

Fax: 043 540 10 07
Email: friedensrichter@swissonline.ch

Zuständig für:

  • 8175 Windlach
  • 8174 Stadel b. Niederglatt

Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Stadel

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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Stadel einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Schöfflisdorf (8165 Schöfflisdorf) , Friedensrichteramt Schleinikon (8165 Schöfflisdorf) , Friedensrichteramt Niederweningen (8166 Niederweningen) , Friedensrichteramt Niederglatt (8172 Niederglatt ZH) , Friedensrichteramt Neerach (8173 Neerach) , Friedensrichteramt Bülach (8180 Bülach) , Friedensrichteramt Höri (8180 Bülach) , Friedensrichteramt Hochfelden (8182 Hochfelden) , Friedensrichteramt Bachenbülach (8184 Bachenbülach) oder Friedensrichteramt Winkel (8185 Winkel).

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