Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Winkel

Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Winkel, Winkel

Adresse:

Friedensrichteramt Winkel

Postfach 35
8185 Winkel

Kontakt:

Telefon: 044 862 14 20
Fax: 044 862 14 09
Email: 8185@friedensrichter.ch

Zuständig für:

  • 8185 Winkel
  • 8180 Bülach

Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Winkel

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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Winkel einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Stadel (8174 Stadel b. Niederglatt) , Friedensrichteramt Höri (8180 Bülach) , Friedensrichteramt Bülach (8180 Bülach) , Friedensrichteramt Hochfelden (8182 Hochfelden) , Friedensrichteramt Bachenbülach (8184 Bachenbülach) , Friedensrichteramt Weiach (8187 Weiach) , Friedensrichteramt Glattfelden (8192 Glattfelden) , Friedensrichteramt Eglisau (8193 Eglisau) , Friedensrichteramt Hüntwangen (8197 Rafz) oder Friedensrichteramt Wasterkingen (8197 Rafz).

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