Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Hochfelden

Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Hochfelden, Hochfelden

Adresse:

Friedensrichteramt Hochfelden
Steigstrasse 16
8182 Hochfelden

Kontakt:

Telefon: 044 860 32 38
Email: tommi.bickel@hispeed.ch

Zuständig für:

  • 8192 Glattfelden
  • 8182 Hochfelden

Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Hochfelden

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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Hochfelden einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Niederglatt (8172 Niederglatt ZH) , Friedensrichteramt Neerach (8173 Neerach) , Friedensrichteramt Stadel (8174 Stadel b. Niederglatt) , Friedensrichteramt Höri (8180 Bülach) , Friedensrichteramt Bülach (8180 Bülach) , Friedensrichteramt Bachenbülach (8184 Bachenbülach) , Friedensrichteramt Winkel (8185 Winkel) , Friedensrichteramt Weiach (8187 Weiach) , Friedensrichteramt Glattfelden (8192 Glattfelden) oder Friedensrichteramt Eglisau (8193 Eglisau).

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