Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Regensberg

Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Regensberg, Regensberg

Adresse:

Friedensrichteramt Regensberg
Staldernstrasse 11
8158 Regensberg

Kontakt:

Telefon: 044 854 11 80
Fax: 044 854 11 81
Email: ivo.grossrieder@phz.ch

Zuständig für:

  • 8158 Regensberg

Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Regensberg

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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Regensberg einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Opfikon-Glattbrugg (8152 Glattbrugg) , Friedensrichteramt Rümlang (8153 Rümlang) , Friedensrichteramt Oberglatt (8154 Oberglatt ZH) , Friedensrichteramt Niederhasli (8156 Oberhasli) , Friedensrichteramt Dielsdorf (8157 Dielsdorf) , Friedensrichteramt Steinmaur (8162 Steinmaur) , Friedensrichteramt Bachs (8164 Bachs) , Friedensrichteramt Schleinikon (8165 Schöfflisdorf) , Friedensrichteramt Schöfflisdorf (8165 Schöfflisdorf) oder Friedensrichteramt Oberweningen (8165 Oberweningen).

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