Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Oberglatt

Adresse:

Friedensrichteramt Oberglatt
Rümlangstrasse 8
Postfach 170
8154 Oberglatt ZH

Kontakt:

Email: arnold.huber@oberglatt.zh.ch

Zuständig für:

  • 8154 Oberglatt ZH

Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Oberglatt

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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Oberglatt einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Langnau am Albis (8135 Langnau am Albis) , Friedensrichteramt Uitikon (8142 Uitikon Waldegg) , Friedensrichteramt Stallikon (8143 Stallikon) , Friedensrichteramt Opfikon-Glattbrugg (8152 Glattbrugg) , Friedensrichteramt Rümlang (8153 Rümlang) , Friedensrichteramt Niederhasli (8156 Oberhasli) , Friedensrichteramt Dielsdorf (8157 Dielsdorf) , Friedensrichteramt Regensberg (8158 Regensberg) , Friedensrichteramt Steinmaur (8162 Steinmaur) oder Friedensrichteramt Bachs (8164 Bachs).

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