Friedensrichteramt Rheinau
Adresse:
Friedensrichteramt Rheinau
Rafzerweg 6
8462 Rheinau
Kontakt:
Telefon: 052 319 42 40
Email: 8462@friedensrichter.ch
Zuständig für:
- 8464 Ellikon am Rhein
- 8462 Rheinau
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
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