Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Rheinau

Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Rheinau, Rheinau

Adresse:

Friedensrichteramt Rheinau
Im Ziel 20
8462 Rheinau

Kontakt:

Telefon: 052 319 42 40
Email: 8462@friedensrichter.ch

Zuständig für:

  • 8464 Ellikon am Rhein
  • 8462 Rheinau

Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Rheinau

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Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Kleinandelfingen (8450 Andelfingen) , Friedensrichteramt Andelfingen (8450 Andelfingen) , Friedensrichteramt Andelfingen (8450 Andelfingen) , Friedensrichteramt Andelfingen (8450 Andelfingen) , Friedensrichteramt Marthalen (8460 Marthalen) , Friedensrichteramt Benken (8463 Benken ZH) , Friedensrichteramt Trüllikon (8466 Trüllikon) , Friedensrichteramt Truttikon (8467 Truttikon) , Friedensrichteramt Ossingen (8467 Truttikon) oder Friedensrichteramt Thalheim an der Thur (8467 Truttikon).

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