Friedensrichteramt Steinhausen
Adresse:
Friedensrichteramt Steinhausen
Bahnhofstrasse 3
6312 Steinhausen
Kontakt:
Telefon: 041 748 11 55
Zuständig für:
- 6330 Cham
- 6312 Steinhausen
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
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