Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Steinhausen
Adresse:
Friedensrichteramt Steinhausen
Bahnhofstrasse 3
6312 Steinhausen
Kontakt:
Telefon: 041 748 11 55
Zuständig für:
- 6330 Cham
- 6312 Steinhausen
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Steinhausen
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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Steinhausen einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Kriens (6010 Kriens) , Schlichtungsbehörde Obwalden (6060 Sarnen) , Friedensrichteramt Willisau (6130 Willisau) , Friedensrichteramt Hochdorf (6281 Hochdorf) , Friedensrichteramt Stadt Zug (6301 Zug) , Friedensrichteramt Menzingen (6313 Menzingen) , Friedensrichteramt Unterägeri (6314 Unterägeri) , Friedensrichteramt Oberägeri (6315 Oberägeri) , Friedensrichteramt Walchwil (6318 Walchwil) oder Friedensrichteramt Cham (6330 Cham).