Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Stadt Zug

Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Stadt Zug, Zug

Adresse:

Friedensrichteramt Stadt Zug
Gubelstrasse 22
Postfach
6301 Zug

Kontakt:

Telefon: 058 728 91 40
Email: friedensrichteramt@stadtzug.ch

Zuständig für:

  • 6317 Oberwil b. Zug
  • 6300 Zugerberg
  • 6300 Zug

Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Stadt Zug

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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Stadt Zug einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Luzern (6003 Luzern) , Friedensrichteramt Kriens (6010 Kriens) , Schlichtungsbehörde Obwalden (6060 Sarnen) , Friedensrichteramt Willisau (6130 Willisau) , Friedensrichteramt Hochdorf (6281 Hochdorf) , Friedensrichteramt Steinhausen (6312 Steinhausen) , Friedensrichteramt Menzingen (6313 Menzingen) , Friedensrichteramt Unterägeri (6314 Unterägeri) , Friedensrichteramt Oberägeri (6315 Oberägeri) oder Friedensrichteramt Walchwil (6318 Walchwil).

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