Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Unterägeri

Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Unterägeri, Unterägeri

Adresse:

Friedensrichteramt Unterägeri
Seestrasse 2
6314 Unterägeri

Kontakt:

Telefon: 041 750 37 65

Zuständig für:

  • 6315 Oberägeri
  • 6314 Unterägeri
  • 6314 Neuägeri

Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Unterägeri

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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Unterägeri einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Willisau (6130 Willisau) , Friedensrichteramt Hochdorf (6281 Hochdorf) , Friedensrichteramt Stadt Zug (6301 Zug) , Friedensrichteramt Steinhausen (6312 Steinhausen) , Friedensrichteramt Menzingen (6313 Menzingen) , Friedensrichteramt Oberägeri (6315 Oberägeri) , Friedensrichteramt Walchwil (6318 Walchwil) , Friedensrichteramt Cham (6330 Cham) , Friedensrichteramt Hünenberg (6331 Hünenberg) oder Friedensrichteramt Baar (6340 Baar).

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