Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Baar

Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Baar, Baar

Adresse:

Friedensrichteramt Baar
Leihgasse 9
6340 Baar

Kontakt:

Telefon: 041 769 01 55

Zuständig für:

  • 6345 Neuheim
  • 6340 Baar
  • 6319 Allenwinden
  • 6314 Neuägeri
  • 6312 Steinhausen
  • 6300 Zug

Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Baar

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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Baar einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Unterägeri (6314 Unterägeri) , Friedensrichteramt Oberägeri (6315 Oberägeri) , Friedensrichteramt Walchwil (6318 Walchwil) , Friedensrichteramt Cham (6330 Cham) , Friedensrichteramt Hünenberg (6331 Hünenberg) , Friedensrichteramt Risch (6343 Rotkreuz) , Friedensrichteramt Neuheim (6345 Neuheim) , Schlichtungsbehörde Nidwalden (6371 Stans) , Vermittleramt Bezirk Küssnacht (6403 Küssnacht am Rigi) oder Vermittleramt Gemeinde Arth (6415 Arth).

Zuständiges Amt finden

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Beispielstrasse 12, PLZ oder Ort

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