Friedensrichteramt Risch
Adresse:
Friedensrichteramt Risch
6343 Rotkreuz
Kontakt:
Telefon: 041 790 34 15
Zuständig für:
- 6343 Rotkreuz
- 6343 Risch
- 6343 Holzhäusern ZG
- 6343 Buonas
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
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