Vermittleramt Gemeinde Sattel
Adresse:
Vermittleramt Gemeinde Sattel
Dorfstrasse 22a
6417 Sattel
Kontakt:
Zuständig für:
- 6418 Rothenthurm
- 6417 Sattel
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
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