Schlichtungsgesuch beim Vermittleramt Gemeinde Sattel

Adresse:

Vermittleramt Gemeinde Sattel
Dorfstrasse 22a
6417 Sattel

Kontakt:

Zuständig für:

  • 6418 Rothenthurm
  • 6417 Sattel

Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Vermittleramt Gemeinde Sattel

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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Vermittleramt Gemeinde Sattel einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Risch (6343 Rotkreuz) , Friedensrichteramt Neuheim (6345 Neuheim) , Schlichtungsbehörde Nidwalden (6371 Stans) , Vermittleramt Bezirk Küssnacht (6403 Küssnacht am Rigi) , Vermittleramt Gemeinde Arth (6415 Arth) , Vermittleramt Gemeinde Steinerberg (6418 Rothenthurm) , Vermittleramt Gemeinde Rothenthurm (6418 Rothenthurm) , Vermittleramt Gemeinde Steinen (6422 Steinen) , Vermittleramt Gemeinde Lauerz (6424 Lauerz) oder Vermittleramt Gemeinde Schwyz (6430 Schwyz).

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