Vermittleramt Gemeinde Schwyz
Adresse:
Vermittleramt Gemeinde Schwyz
Laubstrasse 13
6430 Schwyz
Kontakt:
Email: vermittleramt@gemeindeschwyz.ch
Zuständig für:
- 8843 Oberiberg
- 8842 Unteriberg
- 6438 Ibach
- 6432 Rickenbach b. Schwyz
- 6430 Schwyz
- 6423 Seewen SZ
- 6417 Sattel
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Vermittleramt Gemeinde Schwyz
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