Schlichtungsgesuch beim Vermittleramt Gemeinde Illgau

Adresse:

Vermittleramt Gemeinde Illgau
Birkli
6434 Illgau

Kontakt:

Telefon: 041 830 25 06

Zuständig für:

  • 6434 Illgau

Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Vermittleramt Gemeinde Illgau

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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Vermittleramt Gemeinde Illgau einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Vermittleramt Gemeinde Rothenthurm (6418 Rothenthurm) , Vermittleramt Gemeinde Steinerberg (6418 Rothenthurm) , Vermittleramt Gemeinde Steinen (6422 Steinen) , Vermittleramt Gemeinde Lauerz (6424 Lauerz) , Vermittleramt Gemeinde Schwyz (6430 Schwyz) , Vermittleramt Gemeinde Muotathal (6436 Bisisthal) , Vermittleramt Gemeinde Ingenbohl (6440 Brunnen) , Vermittleramt Gemeinde Morschach (6440 Brunnen) , Vermittleramt Gemeinde Riemenstalden (6440 Brunnen) oder Schlichtungsbehörde Uri (6460 Altdorf UR).

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