Schlichtungsgesuch beim Vermittleramt Gemeinde Lauerz

Adresse:

Vermittleramt Gemeinde Lauerz
Gemeindekanzlei
6424 Lauerz

Kontakt:

Telefon: 041 818 66 88

Zuständig für:

  • 6424 Lauerz

Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Vermittleramt Gemeinde Lauerz

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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Vermittleramt Gemeinde Lauerz einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Vermittleramt Gemeinde Arth (6415 Arth) , Vermittleramt Gemeinde Sattel (6417 Sattel) , Vermittleramt Gemeinde Rothenthurm (6418 Rothenthurm) , Vermittleramt Gemeinde Steinerberg (6418 Rothenthurm) , Vermittleramt Gemeinde Steinen (6422 Steinen) , Vermittleramt Gemeinde Schwyz (6430 Schwyz) , Vermittleramt Gemeinde Illgau (6434 Illgau) , Vermittleramt Gemeinde Muotathal (6436 Bisisthal) , Vermittleramt Gemeinde Ingenbohl (6440 Brunnen) oder Vermittleramt Gemeinde Morschach (6440 Brunnen).

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