Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Neuheim

Adresse:

Friedensrichteramt Neuheim

Postfach 134
6345 Neuheim

Kontakt:

Telefon: 041 760 78 08

Zuständig für:

  • 6345 Neuheim
  • 6340 Sihlbrugg
  • 6340 Baar
  • 6313 Menzingen

Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Neuheim

Machen Sie online ein professionelles Schlichtungsgesuch Friedensrichter für eine Adresse in Menzingen , Baar , Sihlbrugg oder Neuheim.

Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Neuheim einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Walchwil (6318 Walchwil) , Friedensrichteramt Cham (6330 Cham) , Friedensrichteramt Hünenberg (6331 Hünenberg) , Friedensrichteramt Baar (6340 Baar) , Friedensrichteramt Risch (6343 Rotkreuz) , Schlichtungsbehörde Nidwalden (6371 Stans) , Vermittleramt Bezirk Küssnacht (6403 Küssnacht am Rigi) , Vermittleramt Gemeinde Arth (6415 Arth) , Vermittleramt Gemeinde Sattel (6417 Sattel) oder Vermittleramt Gemeinde Steinerberg (6418 Rothenthurm).

Zuständiges Amt finden

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Beispielstrasse 12, PLZ oder Ort

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