Schlichtungsgesuch beim Gemeinderichter Ausserberg

Adresse:

Gemeinderichter Ausserberg

3938 Ausserberg

Kontakt:

Zuständig für:

  • 3942 St. German
  • 3938 Ausserberg

Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Gemeinderichter Ausserberg

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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Gemeinderichter Ausserberg einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Gemeinderichter Visperterminen (3932 Visperterminen) , Gemeinderichter Staldenried (3933 Staldenried) , Gemeinderichter Zeneggen (3934 Zeneggen) , Gemeinderichter Bürchen (3935 Bürchen) , Gemeinderichter Baltschieder (3937 Baltschieder) , Gemeinderichter Eggerberg (3939 Eggerberg) , Gemeinderichter Steg-Hohtenn (3940 Steg VS) , Gemeinderichter Raron (3942 Raron) , Gemeinderichter Niedergesteln (3942 Niedergesteln) oder Gemeinderichter Eischoll (3943 Eischoll).

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