Schlichtungsgesuch beim Gemeinderichter Eischoll
Adresse:
Gemeinderichter Eischoll
3943 Eischoll
Kontakt:
Zuständig für:
- 3943 Eischoll
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Gemeinderichter Eischoll
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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Gemeinderichter Eischoll einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Gemeinderichter Ausserberg (3938 Ausserberg) , Gemeinderichter Eggerberg (3939 Eggerberg) , Gemeinderichter Steg-Hohtenn (3940 Steg VS) , Gemeinderichter Niedergesteln (3942 Niedergesteln) , Gemeinderichter Raron (3942 Raron) , Gemeinderichter Unterbäch (3944 Unterbäch VS) , Gemeinderichter Gampel-Bratsch (3945 Gampel) , Gemeinderichter Turtmann (3946 Turtmann) , Gemeinderichter Ergisch (3947 Ergisch) oder Gemeinderichter Oberems (3948 Oberems).