Schlichtungsgesuch beim Gemeinderichter Raron

Adresse:

Gemeinderichter Raron

3942 Raron

Kontakt:

Zuständig für:

  • 3942 St. German
  • 3942 Raron
  • 3930 Visp

Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Gemeinderichter Raron

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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Gemeinderichter Raron einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Gemeinderichter Bürchen (3935 Bürchen) , Gemeinderichter Baltschieder (3937 Baltschieder) , Gemeinderichter Ausserberg (3938 Ausserberg) , Gemeinderichter Eggerberg (3939 Eggerberg) , Gemeinderichter Steg-Hohtenn (3940 Steg VS) , Gemeinderichter Eischoll (3943 Eischoll) , Gemeinderichter Unterbäch (3944 Unterbäch VS) , Gemeinderichter Gampel-Bratsch (3945 Gampel) , Gemeinderichter Turtmann (3946 Turtmann) oder Gemeinderichter Ergisch (3947 Ergisch).

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