Schlichtungsgesuch beim Gemeinderichter Ergisch

Adresse:

Gemeinderichter Ergisch

3947 Ergisch

Kontakt:

Zuständig für:

  • 3947 Ergisch
  • 3946 Gruben

Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Gemeinderichter Ergisch

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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Gemeinderichter Ergisch einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Gemeinderichter Raron (3942 Raron) , Gemeinderichter Eischoll (3943 Eischoll) , Gemeinderichter Unterbäch (3944 Unterbäch VS) , Gemeinderichter Gampel-Bratsch (3945 Gampel) , Gemeinderichter Turtmann (3946 Turtmann) , Gemeinderichter Oberems (3948 Oberems) , Gemeinderichter Agarn (3951 Agarn) , Gemeinderichter Leuk (3953 Leuk Stadt) , Gemeinderichter Inden (3953 Inden) oder Gemeinderichter Varen (3953 Varen).

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