Schlichtungsgesuch beim Gemeinderichter Varen

Adresse:

Gemeinderichter Varen

3953 Varen

Kontakt:

Zuständig für:

  • 3953 Varen
  • 3953 Leuk Stadt

Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Gemeinderichter Varen

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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Gemeinderichter Varen einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Gemeinderichter Gampel-Bratsch (3945 Gampel) , Gemeinderichter Turtmann (3946 Turtmann) , Gemeinderichter Ergisch (3947 Ergisch) , Gemeinderichter Oberems (3948 Oberems) , Gemeinderichter Agarn (3951 Agarn) , Gemeinderichter Leukerbad (3954 Leukerbad) , Gemeinderichter Albinen (3955 Albinen) , Gemeinderichter Feschel-Guttet (3956 Feschel) , Juge de commune de Sierre (3960 Sierre) oder Juge de commune d'Anniviers (3961 Vissoie).

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