Schlichtungsgesuch beim Gemeinderichter Feschel-Guttet

Adresse:

Gemeinderichter Feschel-Guttet

3956 Feschel

Kontakt:

Zuständig für:

  • 3956 Guttet-Feschel

Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Gemeinderichter Feschel-Guttet

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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Gemeinderichter Feschel-Guttet einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Gemeinderichter Varen (3953 Varen) , Gemeinderichter Inden (3953 Inden) , Gemeinderichter Leuk (3953 Leuk Stadt) , Gemeinderichter Leukerbad (3954 Leukerbad) , Gemeinderichter Albinen (3955 Albinen) , Juge de commune de Sierre (3960 Sierre) , Juge de commune d'Anniviers (3961 Vissoie) , Juge de commune de Chippis (3965 Chippis) , Juge de commune de Chalais (3966 Chalais) oder Juge de commune de Veyras (3968 Veyras).

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