Schlichtungsgesuch beim Gemeinderichter Inden

Adresse:

Gemeinderichter Inden

3953 Inden

Kontakt:

Zuständig für:

  • 3953 Inden

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Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Gemeinderichter Inden

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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Gemeinderichter Inden einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Gemeinderichter Gampel-Bratsch (3945 Gampel) , Gemeinderichter Turtmann (3946 Turtmann) , Gemeinderichter Ergisch (3947 Ergisch) , Gemeinderichter Oberems (3948 Oberems) , Gemeinderichter Agarn (3951 Agarn) , Gemeinderichter Leukerbad (3954 Leukerbad) , Gemeinderichter Albinen (3955 Albinen) , Gemeinderichter Feschel-Guttet (3956 Feschel) , Juge de commune de Sierre (3960 Sierre) oder Juge de commune d'Anniviers (3961 Vissoie).

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