Schlichtungsgesuch beim Gemeinderichter Agarn

Adresse:

Gemeinderichter Agarn

3951 Agarn

Kontakt:

Zuständig für:

  • 3951 Agarn

Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Gemeinderichter Agarn

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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Gemeinderichter Agarn einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Gemeinderichter Unterbäch (3944 Unterbäch VS) , Gemeinderichter Gampel-Bratsch (3945 Gampel) , Gemeinderichter Turtmann (3946 Turtmann) , Gemeinderichter Ergisch (3947 Ergisch) , Gemeinderichter Oberems (3948 Oberems) , Gemeinderichter Leuk (3953 Leuk Stadt) , Gemeinderichter Inden (3953 Inden) , Gemeinderichter Varen (3953 Varen) , Gemeinderichter Leukerbad (3954 Leukerbad) oder Gemeinderichter Albinen (3955 Albinen).

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