Schlichtungsgesuch beim Vermittleramt Höfe
Adresse:
Vermittleramt Höfe
Rebhaldenstrasse 15
8807 Freienbach
Kontakt:
Telefon: 044 786 73 40
Email: info@vermittleramthoefe.ch
Zuständig für:
- 8832 Wollerau
- 8832 Wilen b. Wollerau
- 8808 Pfäffikon SZ
- 8807 Freienbach
- 8806 Bäch SZ
- 8640 Rapperswil SG
- 8640 Hurden
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Vermittleramt Höfe
Machen Sie online ein professionelles Schlichtungsgesuch Friedensrichter für eine Adresse in Hurden , Rapperswil SG , Bäch SZ , Freienbach , Pfäffikon SZ , Wilen b. Wollerau oder Wollerau.
Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Vermittleramt Höfe einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Kantonale Schlichtungsbehörde (8750 Glarus) , Vermittleramt Glarus Nord (8752 Näfels) , Vermittleramt Glarus Süd (8777 Betschwanden) , Friedensrichteramt Thalwil (8800 Thalwil) , Friedensrichteramt Kilchberg-Rüschlikon (8803 Rüschlikon) , Friedensrichteramt Horgen (8810 Horgen) , Friedensrichteramt Hirzel (8816 Hirzel) , Friedensrichteramt Wädenswil (8820 Wädenswil) , Friedensrichteram Hütten (8825 Hütten) oder Vermittleramt Gemeinde Wollerau (8832 Wollerau).
