Friedensrichteram Hütten
Adresse:
Friedensrichteram Hütten
Im Seeblick
8825 Hütten
Kontakt:
Telefon: 044 788 17 42
Email: herbert.limacher@bd.zh.ch
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
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