Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteram Hütten

Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteram Hütten, Hütten

Adresse:

Friedensrichteram Hütten
Im Seeblick
8825 Hütten

Kontakt:

Telefon: 044 788 17 42
Email: herbert.limacher@bd.zh.ch


Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteram Hütten

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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteram Hütten einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Kilchberg-Rüschlikon (8803 Rüschlikon) , Vermittleramt Höfe (8807 Freienbach) , Friedensrichteramt Horgen (8810 Horgen) , Friedensrichteramt Hirzel (8816 Hirzel) , Friedensrichteramt Wädenswil (8820 Wädenswil) , Vermittleramt Gemeinde Feusisberg (8832 Wollerau) , Vermittleramt Gemeinde Wollerau (8832 Wollerau) , Friedensrichteramt Richterswil (8833 Samstagern) , Friedensrichteramt Schönenberg (8833 Samstagern) oder Vermittleramt Bezirk Gersau (8840 Einsiedeln).

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