Vermittleramt Gemeinde Feusisberg
Adresse:
Vermittleramt Gemeinde Feusisberg
Hauptstrasse 15
8832 Wollerau
Kontakt:
Telefon: 043 888 12 52
Email: a.schoenbaechler@vermittleramthoefe.ch
Zuständig für:
- 8847 Egg SZ
- 8836 Bennau
- 8835 Feusisberg
- 8834 Schindellegi
- 8832 Wollerau
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Vermittleramt Gemeinde Feusisberg
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