Vermittleramt Gemeinde Ingenbohl
Adresse:
Vermittleramt Gemeinde Ingenbohl
Rosengartenstrasse 4
6440 Brunnen
Kontakt:
Telefon: 041 820 38 09
Zuständig für:
- 6440 Brunnen
- 6423 Seewen SZ
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Vermittleramt Gemeinde Ingenbohl
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