Vermittleramt Gemeinde Oberiberg
Adresse:
Vermittleramt Gemeinde Oberiberg
Brächenstrasse 6
8843 Oberiberg
Kontakt:
Telefon: 055 414 28 00
Zuständig für:
- 8843 Oberiberg
- 8842 Unteriberg
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
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