Vermittleramt Gemeinde Altendorf
Adresse:
Vermittleramt Gemeinde Altendorf
Churerstrasse 25
8852 Altendorf
Kontakt:
Telefon: 055 442 44 08
Zuständig für:
- 8853 Lachen SZ
- 8852 Altendorf
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
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