Schlichtungsgesuch beim Vermittleramt Gemeinde Altendorf

Adresse:

Vermittleramt Gemeinde Altendorf
Churerstrasse 25
8852 Altendorf

Kontakt:

Telefon: 055 442 44 08

Zuständig für:

  • 8853 Lachen SZ
  • 8852 Altendorf

Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Vermittleramt Gemeinde Altendorf

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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Vermittleramt Gemeinde Altendorf einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Vermittleramt Bezirk Gersau (8840 Einsiedeln) , Vermittleramt Gemeinde Alpthal (8840 Einsiedeln) , Vermittleramt Bezirk Einsiedeln (8840 Einsiedeln) , Vermittleramt Gemeinde Unteriberg (8842 Unteriberg) , Vermittleramt Gemeinde Oberiberg (8843 Oberiberg) , Vermittleramt Gemeinde Lachen (8853 Lachen SZ) , Vermittleramt Tuggen (8853 Lachen) , Vermittleramt Gemeinde Wangen (8855 Wangen SZ) , Vermittleramt Gemeinde Innerthal (8855 Wangen SZ) oder Vermittleramt Gemeinde Vorderthal (8857 Vorderthal).

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