Schlichtungsgesuch beim Vermittleramt Gemeinde Unteriberg

Adresse:

Vermittleramt Gemeinde Unteriberg
Sonnmattstrasse 19
8842 Unteriberg

Kontakt:

Telefon: 055 414 21 14

Zuständig für:

  • 8845 Studen SZ
  • 8843 Oberiberg
  • 8842 Unteriberg

Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Vermittleramt Gemeinde Unteriberg

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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Vermittleramt Gemeinde Unteriberg einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Schönenberg (8833 Samstagern) , Friedensrichteramt Richterswil (8833 Samstagern) , Vermittleramt Bezirk Gersau (8840 Einsiedeln) , Vermittleramt Gemeinde Alpthal (8840 Einsiedeln) , Vermittleramt Bezirk Einsiedeln (8840 Einsiedeln) , Vermittleramt Gemeinde Oberiberg (8843 Oberiberg) , Vermittleramt Gemeinde Altendorf (8852 Altendorf) , Vermittleramt Gemeinde Lachen (8853 Lachen SZ) , Vermittleramt Tuggen (8853 Lachen) oder Vermittleramt Gemeinde Wangen (8855 Wangen SZ).

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