Schlichtungsgesuch beim Vermittleramt Gemeinde Alpthal

Schlichtungsgesuch beim Vermittleramt Gemeinde Alpthal, Einsiedeln

Adresse:

Vermittleramt Gemeinde Alpthal
Eisenbahnstrasse 20a
8840 Einsiedeln

Kontakt:

Telefon: 055 422 27 49
Fax: 055 422 27 48
Email: vermittler@bezirkeinsiedeln.ch

Zuständig für:

  • 8849 Alpthal
  • 8843 Oberiberg
  • 6430 Schwyz

Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Vermittleramt Gemeinde Alpthal

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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Vermittleramt Gemeinde Alpthal einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Vermittleramt Gemeinde Feusisberg (8832 Wollerau) , Vermittleramt Gemeinde Wollerau (8832 Wollerau) , Vermittleramt Gemeinde Freienbach (8832 Wollerau) , Friedensrichteramt Schönenberg (8833 Samstagern) , Friedensrichteramt Richterswil (8833 Samstagern) , Vermittleramt Gemeinde Unteriberg (8842 Unteriberg) , Vermittleramt Gemeinde Oberiberg (8843 Oberiberg) , Vermittleramt Gemeinde Altendorf (8852 Altendorf) , Vermittleramt Gemeinde Lachen (8853 Lachen SZ) oder Vermittleramt Tuggen (8853 Lachen).

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