Schlichtungsgesuch beim Vermittleramt Gemeinde Tuggen
Adresse:
Vermittleramt Gemeinde Tuggen
Gassweidli 7
8856 Tuggen
Kontakt:
Telefon: 055 460 16 33
Zuständig für:
- 8856 Tuggen
- 8855 Wangen SZ
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Vermittleramt Gemeinde Tuggen
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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Vermittleramt Gemeinde Tuggen einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Vermittleramt Gemeinde Oberiberg (8843 Oberiberg) , Vermittleramt Gemeinde Altendorf (8852 Altendorf) , Vermittleramt Gemeinde Lachen (8853 Lachen SZ) , Vermittleramt Gemeinde Innerthal (8855 Wangen SZ) , Vermittleramt Gemeinde Wangen (8855 Wangen SZ) , Vermittleramt Gemeinde Vorderthal (8857 Vorderthal) , Vermittleramt Gemeinde Schübelbach (8862 Schübelbach) , Vermittleramt Gemeinde Reichenburg (8864 Reichenburg) , Vermittleramt Galgenen (8864 Reichenburg) oder Vermittlungsamt Sarganserland (8890 Flums).