Schlichtungsgesuch beim Vermittleramt Bezirk Gersau

Adresse:

Vermittleramt Bezirk Gersau
Eisenbahnstrasse 20a
Postfach 405
8840 Einsiedeln

Kontakt:

Telefon: 079 283 32 60
Email: vermittler@bezirkeinsiedeln.ch

Zuständig für:

  • 6442 Gersau
  • 6410 Rigi Scheidegg
  • 6354 Vitznau

Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Vermittleramt Bezirk Gersau

Machen Sie online ein professionelles Schlichtungsgesuch Friedensrichter für eine Adresse in Vitznau , Rigi Scheidegg oder Gersau.

Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Vermittleramt Bezirk Gersau einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Vermittleramt Gemeinde Feusisberg (8832 Wollerau) , Vermittleramt Gemeinde Wollerau (8832 Wollerau) , Vermittleramt Gemeinde Freienbach (8832 Wollerau) , Friedensrichteramt Schönenberg (8833 Samstagern) , Friedensrichteramt Richterswil (8833 Samstagern) , Vermittleramt Gemeinde Unteriberg (8842 Unteriberg) , Vermittleramt Gemeinde Oberiberg (8843 Oberiberg) , Vermittleramt Gemeinde Altendorf (8852 Altendorf) , Vermittleramt Gemeinde Lachen (8853 Lachen SZ) oder Vermittleramt Tuggen (8853 Lachen).

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