Friedensrichteramt Wädenswil
Adresse:
Friedensrichteramt Wädenswil
Florhofstrasse 7
Postfach 147
8820 Wädenswil
Kontakt:
Telefon: 044 680 23 62
Fax: 044 680 23 64
Email: friedensrichteramt@bluewin.ch
Zuständig für:
- 8825 Hütten
- 8824 Schönenberg ZH
- 8820 Wädenswil
- 8804 Au ZH
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
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