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Inkasso Ratgeber

Einleitungsverfahren gemäss SchKG

Betreibungsbegehren
Unabhängig davon, ob es sich bei Ihrem Schuldner um eine Privatperson oder um ein Unternehmen handelt, beginnt das Einleitungsverfahren mit dem Stellen des Betreibungsbegehrens. Bei Privatpersonen muss die Betreibung am Wohnsitz des Schuldners eingeleitet werden. Bei Unternehmen ist das Betreibungsamt am Hauptsitz der Gesellschaft zuständig. Hat der Schuldner keinen Wohnsitz in der Schweiz, muss er an seinem gegenwärtigen Aufenthaltsort betrieben werden. Es liegt in der Verantwortung des Gläubigers, das zuständige Betreibungsamt ausfindig zu machen. Das angeschriebene Betreibungsamt prüft lediglich, ob es zuständig ist. Trifft dies nicht zu, schickt es Ihnen das Betreibungsbegehren kostenpflichtig zurück.

Ein Betreibungsbegehren muss folgende Punkte beinhalten:

  • Schuldner: Bei Privatpersonen Vorname, Name und genaue Wohnadresse, bei Unternehmen Name, genaue Adresse des Firmensitzes und Vorname und Name eines Bevollmächtigten.
  • Gläubiger: Bei Privatpersonen Vorname, Name und Adresse, bei Unternehmen Firmenname und Adresse.
  • Post- oder Bankkonto: Muss angegeben werden, damit Ihnen das Betreibungsamt bei positivem Ergebnis einen allfälligen Betrag überweisen kann.
  • Forderungssumme und Zins: Sie müssen dem Betreibungsamt den genauen Betrag der Forderung nennen. Lautet diese auf eine Fremdwährung, muss sie zum Tageskurs in Schweizer Franken umgerechnet werden. Verlangen Sie Zinsen, muss der Zinssatz und der Tag des Verzinsungsbeginns angegeben werden.
  • Forderungsurkunde und Forderungsgrund: Sie müssen angeben, auf welche Urkunde (z.B. Dienstleistung, Warenlieferung, Darlehensvertrag) Sie Ihre Forderung stützen. Wichtig: Idealerweise ergänzen Sie den Forderungsgrund mit Rechnungsnummer und -datum.

Wünschen Sie eine Empfangsbestätigung, ist das Betreibungsamt verpflichtet, Ihnen diese auf ausdrückliches Verlangen gebührenfrei auszustellen. In diesem Fall legen Sie dem Betreibungsbegehren ein voradressiertes und frankiertes Antwortcouvert bei.

Ein Kostenvorschuss muss nur überwiesen werden, wenn dies das Betreibungsamt ausdrücklich verlangt. Haben Sie das Betreibungsbegehren korrekt gestellt und den allfälligen Kostenvorschuss an das Betreibungsamt überwiesen, stellt das Betreibungsamt den Zahlungsbefehl an den Schuldner aus. Dieser wird dem Schuldner persönlich zugestellt.

Anmerkung: Betreibungsschalter-Plus ermöglicht Ihnen, das Betreibungsbegehren online zu erstellen und den gesamten Betreibungsprozess elektronisch abzuwickeln. Im Begehren wird automatisch das korrekte Betreibungsamt eingesetzt. Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine Bestätigung des Betreibungsamtes über Annahme oder Ablehnung des Begehrens. (Im Falle einer Ablehnung hat ihr Schuldner vielleicht die Adresse gewechselt.) Mit Betreibungsschalter-Plus werden die Fristen automatisch überwacht.

Muster Betreibungsbegehren

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