Zur Ratgeber Startseite Zurück zum Betreibungsschalter Plus
Inkasso Ratgeber

Anerkennungsklage
Das Anerkennungsverfahren bezweckt die gerichtliche Feststellung des Bestehens Ihres Anspruches. Dies bedeutet, dass Sie den Bestand Ihrer Forderung auf diesem Weg erstreiten müssen. Bevor Sie das Hauptverfahren beim zuständigen Gericht einleiten können, müssen Sie sich in der Regel zuerst an den zuständigen Sühnebeamten (Friedensrichter/Vermittler) wenden. Das Gesuch für ein Sühn- bzw. Vermittlungsverfahren müssen Sie schriftlich beim zuständigen Amt stellen. Danach werden Sie und Ihr Schuldner zur Schlichtungsverhandlung vorgeladen. Kommt es zwischen Ihnen und dem Schuldner zu keiner Einigung und hat der Friedensrichter keine der Höhe Ihrer Forderung entsprechende Urteilsbefugnis, stellt er Ihnen die Weisung an das zuständige Gericht aus.

Mit dieser können Sie innert der in der Weisung angegebenen Frist bei Gericht eine Klage einreichen. Danach kommt es zum Hauptverfahren. Dieser Vorgang vom Einreichen der Klageschrift bis zur Urteilsfällung erfordert juristische Sachkenntnis. Wollen Sie ein solches Verfahren korrekt durchlaufen, müssen Sie sich unter Umständen an einen Rechtsanwalt wenden. Ein Anerkennungsverfahren ist in aller Regel aufwändig und zeitraubend und lässt sich finanziell nur vertreten, wenn die Bonität des Schuldners erwarten lässt, dass die Vollstreckung des Urteils zum Erfolg führt. Wenn Sie nicht in der Lage sind, ein solches Verfahren selbständig durchzuführen, können Sie sich an die Mitarbeitenden von Collecta wenden. Diese beraten Sie gerne zum weiteren Vorgehen.

© COLLECTA AG Datenschutz Impressum Nutzungsbestimmungen